Übersicht Klasse BA
Beschreibung
Die Klasse BA hat die selben bautechnischen Einschränkungen wie die Klasse B, jedoch dürfen mit dieser Fahrerlaubnis nur PKW gefahren werden, die ein Automatikgetriebe besitzen. Es dürfen also Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500kg, die zur Beförderung von höchstens 8 Personen (Fahrer ausgeschlossen) gebaut und ausgelegt wurden gefahren werden. Gezogene Anhänger dürfen ein maximales Gesamtgewicht von 750kg haben, wobei auch schwerere Anhänger erlaubt sind, insofern das Gesamtgewicht des Zuges nicht 3.500kg überschreitet. Das begleitende Fahren ab 17 (BF17) ist auch hier möglich und bietet einem Fahranfänger die Möglichkeit, bereits mit 17 hinter dem Steuer zu sitzen, wobei bis zum 18. Lebensjahr eine geeignete Begleitperson mitfahren muss. Man darf sich bereits 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr (17. bei BF17) für diesen Führerschein anmelden, wobei die theoretische Prüfung erst frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Lebensjahr (17. bei BF17) gemacht werden dürfen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (bei BF17: 17 Jahre)
- Erfolgreiche Teilnahme am Erste Hilfe Kurs
- Sehtest + Sehhilfe (falls nötig)
- Passbild
- Kopie vom Ausweis
Miterwerb
AM, L